Nachdem DuisburgSport die Sporthallen wieder zur Nutzung freigegeben hat, können wir unser Training wieder aufnehmen. Allerdings müssen die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW eingehalten werden.
Mindestabstand 1,5 Meter
Um das zu gewährleisten, können wir nur die Hälft der Stände nutzen. Die übrigen Stände sind gesperrt. Die Aufenthalträume können unter Beachtung des Mindestabstands genutzt werden.
Maskenpflicht
In allen Räumen abseits der Schießstände muss jederzeit eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP-2-Maske oder gleichwertig) getragen werden.
Hygiene
Alle Kontaktflächen müssen nach der Nutzung mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Das gilt auch für die Anschusstische, die Zuganlagen und die Vereinswaffen.